Wir richten uns nach den:
Allgemeine Umzugsbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG
Hier gehts zum PDF:Aufgrund unserem geübten und professionellen Umgang mit Ihrem Umzugsgut, sind Ihre Möbel bei uns in sicheren Händen. Bei einem allfälligen Schadenfall haften wir laut den AGBs des ASTAG Transportverbandes nur bei Grobfahrlässigkeit. Aus diesem Grund empfehlen wir unserer Kundschaft bei uns eine der folgenden Versicherungsoptionen abzuschließen.
Deckung bis CHF 200‘000.00
Kosten
Auftragssumme unter CHF 2’000.00 = pauschal CHF 60.00
Auftragssumme über CHF 2’000.00 = 3% der Umzugskosten
Der Zeitwert ist „der aktuelle Marktwert für eine Ersatzbeschaffung, unter Berücksichtigung von Alter und Zustand“. Er gilt als Referenz worauf der Versicherungsnehmer im Maximum Anspruch hat.
Leistungsbeschrieb in drei Stufen
Beispiel Minderwert an einer Schranktüre entsteht ein Kratzer. Die Funktion ist nicht beeinträchtigt sondern nur optisch sichtbar. Die ganze Türe zu ersetzen steht nicht im Verhältnis zur Beschädigung. Ein Betrag von Fr. X wird ausbezahlt und der Kunde akzeptiert dafür die optische / leichte Beschädigung.
Die Berechnung vom Zeitwert wird anhand einer jährlichen und generellen Amortisation für sämtliche Möbel und Waren von 10% auf den Neupreis berechnet (als Neupreis gilt der effektiv vom Kunden bezahlte Nettopreis). Ab dem neunten Jahr liegt der Zeitwert bei 10% und bleibt dann über die gesamte Lebensdauer auf diesem Niveau stehen. Kann das Alter der beschädigten Ware nicht nachvollzogen werden (z.B. Quittung verloren oder Ware Occasion gekauft) so kann auf den Plattformen ricardo.ch oder ebay.ch verglichen werden was der aktuelle Wert für die gleiche oder für eine ähnliche Ware ist. Dieser Wert ist dann der „Zeitwert“ worauf der Versicherungsnehmer im Maximum Anspruch hat. Sollte der Versicherungsnehmer einen Ersatzkauf wünschen, so liegen die Transportkosten vollumfänglich bei ihm.
Beispiel Totalschaden Ein Holztisch bekommt beim Umzug auf der Oberfläche und an der Kante einen tiefen Schlag. Kaufpreis vor 5 Jahren Fr. 1‘800.00. Der aktuelle Zeitwert beträgt gemäß Amortisation noch Fr. 900.00. Eine Reparatur vom Schreiner über Fr. 1‘200.00 käme teurer als der Zeitwert ist. Es handelt sich hierbei also um einen Totalschaden. Dem Kunden werden demnach Fr. 900.00 für eine Ersatzbeschaffung, abzüglich dem Selbstbehalt ausbezahlt.
Selbstbehalt bei Kleinschäden Kleinschäden und leichte Beschädigungen aller Art bis CHF 100.00 pro Gegenstand/Ereignis sind in der Zeitwertversicherung nicht gedeckt und müssen vom Kunden selber getragen werden.
(Neuwertversicherung „Premium“ ohne Selbstbehalt)
Auf Ihren Wunsch können Sie für Ihr gesamtes Inventar oder einzelne Möbelstücke sowie Antik-, Wert- oder Kunstobjekte eine Neuwertversicherung abschließen. Hierzu benötigen wir von Ihnen im Vorfeld eine Mobiliarliste mit den Angabe der Neukosten für jedes einzelne zu versicherte Stück. Der zu versicherte Gesamtwert muss mindestens CHF 10‘000.00 betragen.
Deckung Das Mobiliar ist bis 10 Jahre und die Elektronische Geräte bis 3 Jahre Neuwert versichert. Danach folgt eine Zeitwertversicherung (gemäß unserer Zeitwertversicherung Standard).
Prämie
1% der Neukosten (gem. Ihrer Mobiliarliste) + Fr. 100.00 Bearbeitungspauschale
Selbstbehalt KEIN Selbstbehalt beim Schadenfall
Sie möchten die Versicherungsprämie sparen und verzichten vollumfänglich auf eine Deckung. Bei einem allfälligen Schadenfall wird von Seite des Auftragsnehmer keinerlei Haftung übernommen.
Hinweis bei einem Versicherungsausschluss verzichten Sie auch auf eine Deckung bei allfälligen Schäden am Gebäude wie z.B. Liftanlagen, Wände im Treppenhaus oder Bodenbeläge (Parkett etc.).
Die gewünschte Option auf unserer Offerte auf Seite 3 ankreuzen und unterzeichnet an uns retournieren oder spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn telefonisch bei unserem Sekretariat melden.
Wenn Sie uns weder mündlich noch schriftlich eine Angabe machen, so gehen wir davon aus dass Sie KEINE Versicherung wünschen. Bei einem Schadenfall übernehmen wir keine Haftung.
Wir setzen selbstverständlich alles daran, keine Schäden zu verursachen. Wo gearbeitet wird, können bekanntlich Fehler passieren. Sollten Sie am Umzugstag darum einen Schaden bemerken, melden Sie diesen umgehend unserem Teamleiter vor Ort. Sollten Sie den Schaden erst später bemerken, können Sie uns diesen innert 3 Tagen schriftlich, per Telefon oder E-Mail melden. Senden oder Mailen Sie uns nebst Fotos und Beschreib auch gleich die Kaufbelege zu. Für spätere Schadensmeldungen können wir keine Haftung übernehmen.
Schadensmeldung was wir benötigen: Fotos, Beschreib zum Schaden, Kaufvertrag/Quittung (wenn nicht vorhanden, Angaben zum Alter und der Neukosten). Halten Sie wenn möglich den Schaden mit einer Fotoaufnahme fest. In Zusammenarbeit mit Versicherung, Schreiner- und Reparaturdienst sowie Schadensexperten garantieren wir Ihnen eine rasche und fachgerechte Schadensbehebung.
Erteilen Sie keine Reparaturaufträge ohne unsere vorherige Zustimmung!
Lüscher Umzug AG – Standorte
Filiale Aargau/SO
Grenzsteinweg 3
5745 Safenwil
Tel. 062 797 27 50
Filiale Baselland
Lausenerstrasse 22
4110 Liestal
Tel. 061 511 27 57
Filiale Solothurn
Buchrainstrasse 24
4500 Solothurn
Tel. 032 365 56 11
Filiale Luzern
Seetalstrasse 13
6020 Emmenbrücke
Tel. 041 521 00 10
weitere Standorte
Bern Tel. 031 351 35 15
Zürich Tel. 044 211 85 85
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